Friday 18. May 2012

Inhalt:

Spendenabsetzbarkeit


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Mehr Menschen durch ihre Spende erreichen!

Gerade in Zeiten der Finanzkrise, durch die mehr Menschen als je zuvor in die Armut abgedrängt werden und mittlerweile mehr als eine Milliarde Menschen hungern, ist nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit wichtiger denn je.

Die Spendenabsetzbarkeit ermöglicht uns, noch mehr Menschen zu helfen und Sie können Ihre Spende von der Steuer absetzen.

 

So funktioniert die Spendenabsetzbarkeit:

Sie spenden an SEI SO FREI Österreich über Erlagschein, Kreditkarte, Online Banking oder Einziehungsauftrag. Sie können mit Ihren Einzahlungsbelegen oder Kontoauszügen alle Spenden ab 1.1. 2009 bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Ihre gesamten Jahresspenden können Sie bis zu einer Höhe von 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt von der Steuer absetzen.


Es sind nur jene Personen zur Absetzbarkeit der Spende berechtigt, die auf dem Spendenerlagschein oder der Zahlungsbestätigung angeführt werden.

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Die Kriterien für eine Absetzbarkeit:

 

  • Bewahren Sie unbedingt Ihren Beleg auf! (Bei Überweisungen oder Bareinzahlungen den Einzahlungsbeleg, bei Daueraufträgen/Kreditkartenabbuchungen den betreffenden Kontoauszug.) Der Beleg dient als Nachweis über Ihre Spendentätigkeit. Bei Barspenden bekommen Sie eine Spendenbestätigung. (Es gilt die vom Finanzamt vorgeschriebene allgemeine siebenjährige Aufbewahrungsfrist).
  • Nur die Person kann den Betrag steuerlich geltend machen, die im Beleg namentlich erwähnt ist. Achten Sie also darauf, dass Ihr Name und Ihre Adresse angeführt sind.
  • Jeder Betrag Ihrer Spende ist abzugsberechtigt.
    Die absetzbare Spendenhöhe beträgt maximal 10 % Ihres Jahreseinkommens,
    bei Unternehmen 10 % des Vorjahresgewinns.
  • Die Summe Ihrer Spenden  können Sie somit am Jahresende bei Ihrem Jahresausgleich (ArbeitnehmerInnenveranlagung) geltend machen.

Das Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit ist am 11. März 2009 beschlossen worden und tritt nun rückwirkend mit 1.1.2009 in Kraft. Damit sind alle Spenden und Patenschaftsbeiträge, die Sie ab 1. Januar 2009 getätigt haben und ab diesem Zeitpunkt tätigen, steuerlich absetzbar.

 

Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen

Die Absetzbarkeit von Spenden an SEI SO FREI wird mit dem Bescheid des Finanzministeriums vom 14. Oktober 2009 bestätigt. In der ausgegebenen Liste wird SEI SO FREI unter der Nummer SO1318 geführt.

 

SEI SO FREI erfüllt damit die Kriterien für die Spendenabsetzbarkeit.

 

Beachten Sie auch die Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

 

http://www.seisofrei.at/